Fahrschule Berlin Prenzlauer Berg
Führerschein mit 17
Die Einwilligung der Eltern ist die Grundvorraussetzung für den Erwerb des Führerscheins bevor Sie volljährig sind. Wenn Sie die Führerscheinprüfung mit 17 Jahren bestehen, dann müssen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag von einer Person begleitet werden, die folgende Vorraussetzungen erfüllt:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Ununterbrochener Besitz des Führerscheins Klasse "B"
seit mindestens 5 Jahren
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Eintragung in der Prüfbescheinigung als Begleiter
(mehrere möglich)
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, sollten die Begleitpersonen an einer Einweisung teilgenommen haben.
Mindestalter Ausbildungsschritte
| Ausbildungsschritt |
Mindestalter |
| Anmeldung Bürgeramt |
Kein Mindestalter |
| Anmeldung Fahrschule |
16 Jahre 6 Monate |
| Teilnahme Theorieunterricht |
16 Jahre 6 Monate |
| Beginn praktische Ausbildung |
16 Jahre 6 Monate |
| Theoretische Prüfung |
16 Jahre 9 Monate |
| Praktische Prüfung |
16 Jahre 11 Monate |
| Führen KFZ der Klasse "B" |
17 Jahre |
ACHTUNG
Fahren Sie vor Ihrem 17. Geburtstag oder ohne eingetragene Begleitung vor ihrem 18. Geburtstag ein KFZ der Klasse "B", so gilt dies als "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Hier drohen empfindliche Strafen!