Die Vorraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins ist zum einen ein Sehtest (kann bei einem Optiker durchgeführt werden) und zum anderen das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort).
Die Anmeldungen zum Führerschein erfolgen bei der ausgewählten Fahrschule und beim
Bürgeramt. Hierbei sind folgende Unterlagen notwendig:
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags bis zu 12 Wochen dauern kann.
Die Reihenfolge der Anmeldungen bleibt Ihnen überlassen.
Es sind 14 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten, deren Besuch vorgeschrieben ist. Des weiteren können Sie in unserer Lounge in aller Ruhe vorbereitende Fragebögen kostenlos ausfüllen und die Ergebnisse mit dem Fahrlehrer besprechen. Sie können natürlich auch Unterrichtseinheiten mehrfach besuchen.
Wenn Sie die vorgeschriebenen 14 Theoriethemen gehört haben bekommen Sie von uns eine schriftliche Bescheinigung mit der Sie die theoretische Prüfung ablegen können.
Vorher können Sie ihre Kenntnisse durch das erfolgreiche Ausfüllen eines Fragebogens unter Beweis stellen (Vortest),
Es gibt keine Vorraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung in Ihrer Fahrschule. Es sind 12 Schuleinheiten á 45 Minuten für die Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt) Pflichtbestandteil der Ausbildung, die prüfungsnah gefahren werden.
Wenn Sie diese Fahrten absolviert und die theoretische Prüfung bestanden haben, wird Sie die Fahrschule zur praktischen Prüfung anmelden. Eine verfrühte Anmeldung verursacht Kosten, hier wird Sie ihr Fahrlehrer kompetent beraten.